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Sonderzuwendungen des Arbeitgebers anlässlich konzernweiter Auslandsversetzung
I. Problemstellung
Im Zuge der Globalisierung der Wirtschaft mehren sich Fälle, in denen leitenden Angestellten, die in einem Arbeitsverhältnis zur Konzernmutter (M) stehen, eine Versetzung zu einer Auslandstochter-Gesellschaft (T) angedient wird. In den Anstellungsverträgen behält sich die M regelmäßig die Option vor, leitende Angestellte im Rahmen des Konzerns weltweit versetzen zu dürfen. Den betroffenen Arbeitnehmern wird die Versetzung häufig nicht nur durch die Möglichkeit schnelleren Aufstiegs und der Wahrung ihres Besitzstands schmackhaft gemacht, sondern auch durch die Leistung von Sonderzahlungen (entweder neben der Zahlung der Umzugskosten oder in der Weise, dass die Umzugskostenerstattung in den zu zahlenden Gesamtbetrag eingerechnet wird).
Dienen die Zahlungen dem Aufwendungsersatz, liegen regelmäßig laufende steuerpflichtige Einnahmen vor, soweit nicht die Voraussetzungen des § 3 Nr. 16 EStG gegeben sind. Soweit die Sonderzahlung die zu ersetzenden Aufwendungen übersteigt, stellt sich die Frage, ob dieser Teil der Zahlung dem ermäßigten Steuersatz nach § 34 Abs. 2 Nr. 2 EStG i. V. mit § 24 Nr. 1 Buchst. a EStG unterliegt.
II. Rechtliche Grundlagen
Nach § 34 Abs. 1 EStG ist in Fällen, in denen im Einkommen außerordent...