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ABC: B 11 . Bürgschaften
EStG § 4 Abs. 4, §§ 9, 15, 19, 21, 23
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Inhaltsübersicht I. Bürgschaften in Verbindung mit V. Bürgschaften bei Einkünften gewerblichen Einkünften aus Vermietung und II. Bürgschaften in Verbindung mit Verpachtung freiberuflicher Tätigkeit VI. Bürgschaften als außer- III. Bürgschaften von Arbeitnehmern gewöhnliche Belastung IV. Bürgschaften bei Kapitalein- VII. Sonstige Einzelfragen künften und stillen Beteiligungen |
I. Bürgschaften in Verbindung mit gewerblichen Einkünften
1. Grundsatz. Verluste aus der Inanspruchnahme als Bürge (§§ 765 ff. BGB) können gewinnmindernd nur berücksichtigt werden, wenn die Übernahme der Bürgschaft (B.) ein notwendiger Betriebsvorgang war (z. B. zur Sicherung einer Geschäftsverbindung; vgl. BFH/NV 1990, 23; BFH/NV 1997, 837). Bei Gewinnermittlung durch BV-Vergleich (§ 4 Abs. 1, § 5 EStG) kann die Bürgschaftsübernahme auch als gewillkürtes BV und ein Verlust hieraus als Betriebsverlust behandelt werden. Dies setzt allerdings voraus, daß die B. rechtzeitig in den Büchern als Betriebsvorgang ausgewiesen wurde. Rechtzeitig bedeutet dabei, da...BStBl 1970 II 492