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NWB Nr. 11 vom Seite 869 Fach 3 Seite 9653

Gehaltsüberweisung auf ein Oder-Konto des Arbeitgeber-Ehegatten

von WP StB Dipl.-Kfm. Axel Bader, München

- (BStBl 1996 II S. 34) -

I. Sachverhalt

Die Ehefrau (Beschwerdeführerin) war ganztägig als Angestellte im Betrieb ihres Ehemanns beschäftigt. Ihr Arbeitsentgelt wurde auf ein Girokonto ihres Ehemanns überwiesen, über das sie ebenfalls allein verfügen konnte (sog. Oder-Konto). Das FA erkannte das Arbeitsverhältnis zwischen den Eheleuten nicht an; es hat den Abzug des Gehalts als BA deshalb nicht gestattet und der Ehefrau auch keine Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit zugerechnet. Weil das Arbeitsentgelt der Ehefrau auf ein Oder-Konto überwiesen wurde, sei das Arbeitsverhältnis nicht tatsächlich durchgeführt worden. Die Klage blieb ohne Erfolg, die beim BFH eingelegte Revision der Ehefrau wurde als unbegründet zurückgewiesen. Die Frau legte dagegen Verfassungsbeschwerde ein und rügte die Verletzung verschiedener Grundrechte.

II. Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts

1. Die ständige Rspr. des BFH, nach der Arbeitsverhältnisse zwischen Eheleuten steuerrechtlich nur anzuerkennen sind, wenn sie eindeutig und ernstlich vereinbart und entsprechend dieser Vereinbarung auch tatsächlich durchgeführt werden, ist nach dem verfassungsrech...