Anforderungen an die Leistungsbeschreibung bei Warenlieferungen im
Niedrigpreissegment bei innergemeinschaftlichen Lieferungen
Leitsatz
1. Die in § 14 Abs. 4 UStG genannten einzelnen Rechnungsanforderungen müssen nicht nur für die Geltendmachung des Vorsteuerabzugs
vorliegen, sondern aufgrund des in § 17a Abs. 2 Nr. 1 UStDV enthaltenen Verweises auf die §§ 14, 14a UStG auch für die Steuerfreiheit
von innergemeinschaftlichen Lieferungen.
2. Eine eindeutige Bezeichnung der Liefergegenstände ist zur leichten und erforderlichen Identifizierbarkeit der Liefergegenstände
und zur Vermeidung von Umsatzsteuerbetrug erforderlich.
Diese Entscheidung steht in Bezug zu
Fundstelle(n): EFG 2019 S. 826 Nr. 10 UAAAH-11623
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