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Berechtigte Sorgen der Bundesbank um IFRS 9?
Im Monatsbericht 1/2019 nimmt die Deutsche Bundesbank zum „IFRS 9 aus der Perspektive der Bankenaufsicht“ Stellung, wobei sie u. a. „erhebliche Ermessensspielräume bei der Berechnung der erwarteten Kreditverluste“ (S. 81) kritisiert.
Pro
Im Sinne der Ende letzten Jahres in diesen Spalten diskutierten Frage „Außer Spesen nichts gewesen?“ (Haaker/Freiberg, PiR 2018 S. 361 f. NWB PAAAH-01692) konstatiert nunmehr die Deutsche Bundesbank „für die deutschen Institute im Durchschnitt ein[en] moderate[n] Anstieg der Wertberichtigungen um knapp 6 % sowie ein[en] Rückgang der harten Kernkapitalquote um elf Basispunkte“ (Monatsbericht 1/2019, S. 81). Das für die Bankenaufsicht wesentliche Problem, ob „langfristig Anpassungen in der regulatorischen Behandlung von Wertberichtigungen notwendig sind, wird erst auf Basis belastbarer Daten zu bewerten sein“ (S. 81). Demgegenüber sieht die Deutsche Bundesbank keine „Notwendigkeit zur Änderung der einschlägigen Bilanzierungsregeln nach dem Handelsgesetzbuch (HGB)“, denn diese „beinhalten aufgrund des Vorsichtsprinzips und des Konzepts der Bildung von Pauschalwertberichtigungen implizit schon die Möglichkeit zur Berücksichtigung zukunftsgerichteter Komp...