Frage der Steuerbefreiung der Umsätze aus Tätigkeit als Gästeführer in einem Stiftungsmuseum
Leitsatz
Im Streitfall ist das Museum ausschließlich im Rahmen der vom Stpfl. und den anderen Gästeführern durchgeführten Führungen
zugänglich. Der Stpfl. ist damit – vergleichbar mit einem Theaterschauspieler und anders als ein Regisseur – unmittelbarer
und unverzichtbarer Bestandteil der kulturellen Leistung Museum. Ähnlich wie ein Schauspieler ist er nach einem Rahmenvertrag
an gewisse Vorgaben gebunden, bei der konkreten Darstellung seines Auftritts aber weitgehend frei. Ohne Schauspieler findet
kein „Theater” statt und ohne Gästeführer im Streitfall keine Museumsbesichtigung.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): EFG 2018 S. 2072 Nr. 24 IStR 2019 S. 7 Nr. 14 IStR 2022 S. 215 Nr. 6 KÖSDI 2019 S. 21070 Nr. 1 MAAAH-03167
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