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USt direkt digital Nr. 1 vom Seite 4

Steuerfreiheit von Museumsführern

Dr. Matthias H. Gehm

Das FG Münster hatte darüber zu entscheiden, ob ein Unternehmer, welcher Führungen in einem Museum einer gemeinnützigen Stiftung in deren Auftrag ausführt, sich auf die Umsatzsteuerbefreiungen nach § 4 Nr. 20 Buchst. a UStG, Art. 132 Abs. 1 Buchst. n sowie Art. 132 Abs. 1 Buchst. i MwStSystRL berufen kann. Die Entscheidung gibt über die konkrete Fallkonstellation hinaus wichtige rechtliche Hinweise zur benannten Befreiungsvorschrift, insbesondere auch zur direkten Berufung auf die MwStSystRL.

I. Leitsätze (nicht amtlich)

1. § 4 Nr. 20 Buchst. a UStG ist im Hinblick auf Art. 132 Abs. 1 Buchst. n MwStSystRL derart richtlinienkonform auszulegen, dass auch Einzelpersonen, die für Museen oder Denkmäler der Baukunst Besucherführungen durchführen, diese Leistung steuerbefreit erbringen.

2. Selbst wenn man wegen des Wortlauts von § 4 Nr. 20 Buchst. a UStG eine solche Auslegung nicht für möglich erachten sollte, ergibt sich diese Rechtsfolge direkt aus Art. 132 Abs. 1 Buchst. n MwStSystRL.

3. Die Finanzbehörden und das Finanzgericht sind an die Bescheinigung nach § 4 Nr. 20 Buchst. a Satz 2 UStG als Grundlagenbescheid i. S. von § 171 Abs. 10 AO nur insoweit gebunden, als sie besagt, dass die betreffende Einrichtung die geforderten kulturellen Aufgaben erfüllt. Eine Bindungswirkung besteht aber nicht, was die Beurteilung der Frage anbelangt, ob es sich überhaupt um eine begünstigte Einrichtung (Theater, Museum, Denkmal der Baukunst etc.) handelt.

4. Die St...