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Immaterielle Vermögenswerte unbestimmter Nutzungsdauer
Theoretische Probleme und praktische Antworten
Abseits des Firmenwerts sind immaterielle Vermögenswerte unbestimmter Nutzungsdauer keine Anomalie, wie ein Blick in die Geschäftsberichte einiger DAX-Unternehmen verdeutlicht. Unter welchen Voraussetzungen die Nutzungsdauer als (un-) bestimmt gilt und mit welchen Problemen der IFRS-Anwender im Rahmen der Folgebewertung konfrontiert wird, soll der vorliegende Beitrag untersuchen.
Kirsch, Selbst erstellte immaterielle Vermögenswerte/-gegenstände (IFRS, HGB), infoCenter NWB LAAAC-46008
Die Nutzung eines immateriellen Vermögenswerts führt zu keiner „Abnutzung“. Vielmehr determinieren rechtliche und wirtschaftliche Faktoren, wie lange aus der Nutzung net cash inflows generierbar sind. Sind aus Unternehmenssicht diese Zahlungsüberschüsse zeitlich nicht eingrenzbar, ist die Nutzungsdauer unbestimmt.
Der impairment only approach findet nur solange Anwendung, wie die jährliche Überprüfung des useful life assessments kein Ende der Nutzung erkennen lässt.
Der mindestens jährlich durchzuführende impairment-Test hat im Regelfall auf Ebene von einer oder von mehreren zahlungsmittelgenerierenden Einheiten zu erfolgen.