Besteuerung der Ärzte, Zahnärzte und sonstiger Heilberufe
10. Aufl. 2019
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Kapitel XII: Praxisaufgabe/Praxisveräußerung/Praxisverpachtung
Literatur: Schoor, Steuerliche Folgen beim Tod eines Einzelunternehmers, DStZ 2003 S. 791; Korn/Strahl, Freiberufliche Tätigkeit im Steuerrecht, NWB 23/2005 S. 1913; Klapp, Abgabe und Übernahme einer Arztpraxis, 2006; Schoor, Problemfälle und Gestaltungserwägungen bei Praxisveräußerungen, DStZ 2007 S. 445; Schoor, Praxisveräußerung oder Praxisaufgabe, NWB 1/2014 S. 54; Schoor, Tarifprivilegien bei Betriebs- und Anteilsveräußerung, NWB 13/2015 S. 932; Lange, Personengesellschaften im Steuerrecht, 10. Aufl. 2018; Lewejohann/Morton/Porten/Stein, Kauf und Bewertung einer Arztpraxis, 3. Aufl. 2018; Schmidt, Kommentar EStG, 37. Aufl. 2018; Wollny, Unternehmens- und Praxisübertragungen, 9. Aufl. 2018.
1. Allgemeines
1551Seit Einführung der Bedarfsplanung im Jahr 1993 bestehen in überversorgten Gebieten Zulassungsbeschränkungen für Vertragsärzte. Seitdem können sich Ärzte insbesondere in Ballungsgebieten nur noch im Wege einer Praxisübernahme neu als Vertragsarzt niederlassen. Dabei sind neuerdings aber zusätzlich die Risiken einer Ablehnung des Nachbesatzungsverfahrens zu beachten. Andererseits gibt es aber gerade im Hinblick auf die Hausarztpraxen auf dem Land unterve...