Steuerstandort USA
1. Aufl. 2019
Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
I. DBA Deutschland-USA
I. Allgemeines
Die USA haben mit derzeit 67 Staaten DBA auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und Ertrag abgeschlossen.
Eine Liste der aktuellen DBA, die jeweiligen Abkommenstexte, Protokolle und Erläuterungen der IRS (technical explanations) können auf der Internetseite der US-Steuerbehörde unter
https://www.irs.gov/businesses/international-businesses/united-states-income-tax-treaties-a-to-z
in englischer Sprache abgerufen werden.
Die Inanspruchnahme von Vergünstigungen eines DBA (z. B. Reduzierung eines Quellensteuersatzes) erfordert in den USA grundsätzlich nicht die vorherige Beantragung einer Freistellungsbescheinigung, wie dies z. B. § 50d EStG in Deutschland vorschreibt.
Es ist jedoch Dokumentation vorzuhalten, aus der sich die Berechtigung zur Inanspruchnahme einer Abkommensvergünstigung ergibt. So ist z. B. bei Inanspruchnahme eines niedrigeren Quellensteuersatzes für einen ausländischen Zahlungsempfänger Form W-8BEN (für Empfänger, bei denen es sich um natürliche Personen handelt) bzw. Form W-8BEN-E (für Empfänger, bei denen es sich um Gesellschaften handelt) vorzuhalten.
Zudem ist in vielen Fällen die Inanspruchnahme des Abkommensvorteils im Rahmen der Jahressteu...