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Online-Nachricht - Donnerstag, 08.11.2018

Verbraucherschutz | Bericht zur Vorfälligkeitsentschädigung (vzbv)

Am haben das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) und das Bundesfinanzministerium (BMF) den Bericht ihrer Arbeitsgruppe Vorfälligkeitsentschädigung vorgestellt. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) kritisiert, dass die beiden Ministerien keine Handlungsempfehlungen entwickelt haben. Eine Neuregelung bei der Umsetzung der EU-Wohnimmobilienkreditrichtlinie sei jedoch überfällig.

Hierzu führt der vzbv weiter aus:

  • Wenn Verbraucher ihre Immobilie vorzeitig verkaufen müssen, dürfen sie ihren Kredit früher zurückzuzahlen. Nach den Regelungen der neuen EU-Wohnimmobilienkreditrichtlinie dürfen Banken und Sparkassen dabei nicht mehr abrechnen, als tatsächlich an Kosten aus der vorzeitigen Rückzahlung anfällt. „Verbraucher zahlen...

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