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BBK Nr. 9 vom Seite 412

Manipulation, Manipulationsverdacht und Manipulationsgefahr bei Registrierkassen

BFH-Beschluss X B 65/17 zu Beweiserhebung und Dokumentationspflicht

Bernd Rätke

[i]BFH, Beschluss v. 23.2.2018 - X B 65/17 NWB HAAAG-78209 Für den Steuerpflichtigen kann die bloße Manipulationsmöglichkeit der elektronischen Kasse ein Problem werden, wenn das Finanzamt die Ordnungsmäßigkeit der Buchführung davon abhängig macht, dass Manipulationsmöglichkeiten ausgeschlossen sind. [i] Reckendorf, Kassenführung und Registrierkassen im Spiegel der Rechtsprechung: Rückkehr zur Normalität?, BBK 9/2018 S. 420, in diesem HeftAus dem aktuellen Beschluss X B 65/17 des BFH wird deutlich, dass die Frage des Ausschlusses einer Manipulationsmöglichkeit höchstrichterlich noch nicht geklärt ist.

Eine Kurzfassung des Beitrags finden Sie .

I. Problemstellung

Fällt bei der Kassenführung der Begriff Manipulation, geht es um zwei Probleme:

  • Zum einen geht es um die Frage der Ordnungsmäßigkeit der Kassenführung, wenn sich herausstellt, dass die Kasse manipuliert worden ist oder manipuliert worden sein könnte.

  • Zum anderen kann die Manipulation eine Rolle spielen, wenn die Programmierprotokolle für eine Registrierkasse nicht vollständig vorgelegt werden können.

[i]Reckendorf, Was sind eigentlich Programmierprotokolle?, BBK 17/2017 S. 796 NWB KAAAG-54734 Das Fehlen dieser Unterlagen stellt zwar einen formellen Mangel dar; der Mangel hat nach dem BFH aber nur ein geringeres Gewicht, wenn der Steuerpflichtige nachweist, dass bei der Registrierkasse ausnahmsweise eine Manipulationsmöglichkeit ausgeschlosse...