Bilanzbuchhalter-Handbuch
11. Aufl. 2017
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D. Konzernabschluss nach HGB
I. Konzernbilanz
301Das Gliederungsschema der Bilanz für den Jahresabschluss (§ 266 HGB) sowie die allgemeinen Gliederungsgrundsätze (§ 265 HGB) sind auch auf die Konzernbilanz anzuwenden (§ 298 Abs. 1 HGB),
soweit ihre Eigenart keine Abweichung bedingt und
die Vorschriften über die Rechnungslegung des Konzerns sowie
die für die Rechtsform und den Geschäftszweig der einbezogenen Unternehmen geltenden Vorschriften für große Kapitalgesellschaften (beschränkt auf den Geltungsbereich des Gesetzes)
nichts anderes bestimmen.
302Die möglichen Abweichungen zum Jahresabschluss sowie die konzernspezifischen Besonderheiten werden in ABB. 22 zusammengefasst und erläutert.
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Posten | Erläuterungen zum
Inhalt |
Geschäfts- oder
Firmenwert | Verbleibender aktiver Unterschiedsbetrag aus der
Kapitalkonsolidierung nach § 301 Abs. 3 HGB |
Beteiligungen an assoziierten
Unternehmen | Gesonderter Ausweis gem. § 311 Abs. 1 HGB; bei untergeordneter
Bedeutung Verzicht möglich, siehe § 311 Abs. 2 HGB sowie § 312 Abs. 1
HGB |
Aktive latente Steuern | Ausweispflicht auf der
Aktivseite, evtl. Saldierung mit passiven latenten Steuern; vgl. § 306
HGB |
Eigenkapitaldifferenz aus der
Währungsumrechnung | Ausweis innerhalb des Konzerneigenkapitals... |