Bilanzbuchhalter-Handbuch
11. Aufl. 2017
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C. Konsolidierung nach HGB
I. Grundlagen
1. Konsolidierungstechnik
201Nach Feststellung der Fragen,
ob ein Konzernabschluss aufzustellen ist, und wenn ja,
nach welchen Rechtsregeln er aufgestellt wird (IFRS-Pflicht für kapitalmarktorientierte Mutterunternehmen, alle anderen Wahlrecht zwischen IFRS und HGB) und
nach Festlegung des jeweiligen Konsolidierungskreises
sind die nachfolgenden Fragen zu klären. Sie werden im Folgenden anhand des Rechtskreises HGB beschrieben, sind aber analog auch unter IFRS zu beachten.
202Die zu konsolidierenden Konzernunternehmen stellen Jahresabschlüsse nach den rechtlichen Vorschriften ihres jeweiligen Sitzlandes auf; dieser Abschluss wird in der Praxis auch Handelsbilanz I (HB I) genannt. Deutsche Unternehmen bilanzieren nach HGB, ungarische nach dem ungarischen Rechnungslegungsgesetz, US-Tochterunternehmen ggf. nach US-GAAP, russische nach russischem Recht usw. Soll bei derivativer Aufstellung des Konzernabschlusses (siehe Rdn. 11) ein Konzernabschluss nach den Rechtsregeln des HGB entstehen, müssen zunächst diese Handelsbilanzen I gleichnamig gemacht werden. Das geschieht durch Einführung einer ...