Bilanzbuchhalter-Handbuch
11. Aufl. 2017
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B. Aufstellungspflicht und Konsolidierungskreis nach HGB
I. Mutter-Tochter-Verhältnis: Verbundene Unternehmen
101Notwendiges Tatbestandsmerkmal für die Aufstellung eines Konzernabschlusses ist das Vorliegen eines Mutter-Tochter-Verhältnisses. Eine Kapitalgesellschaft oder eine haftungsbeschränkte Personenhandelsgesellschaft i. S. d. § 264a HGB mit Sitz in Inland ist Mutterunternehmen, wenn sie über mindestens ein anderes Unternehmen (= Tochterunternehmen) unmittelbar oder mittelbar einen beherrschenden Einfluss ausüben kann (§ 290 Abs. 1 HGB). Ein beherrschender Einfluss eines Mutterunternehmens über ein anderes Unternehmen besteht nach § 290 Abs. 2 HGB stets, wenn
dem Mutterunternehmen die Mehrheit der Stimmrechte zusteht,
dem Mutterunternehmen das Recht zusteht, die Mehrheit des Verwaltungs-, Leitungs- oder Aufsichtsorgans zu bestellen oder abzuberufen und es gleichzeitig Gesellschafter ist,
dem Mutterunternehmen das Recht zusteht, einen beherrschenden Einfluss wegen Vertrag oder Satzung auszuüben oder
das andere Unternehmen (1) eine Zweckgesellschaft ist, bei der (2) die Risiken und Chancen beim Mutterunternehmen liegen.
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