Bilanzbuchhalter-Handbuch
11. Aufl. 2017
Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
G. Betriebseinnahmen und Betriebsausgaben in der steuerlichen Gewinnermittlung
I. Allgemeine Grundsätze
1501Bei den buchführenden Gewerbetreibenden ist die Handelsbilanz, die zusammen mit der GuV den Jahresabschluss bildet, Grundlage für die steuerliche Gewinnermittlung. Angesichts der Verknüpfung mit der Bilanz ist die GuV ebenfalls Grundlage für die steuerliche Gewinnermittlung. Damit wirken sich der Grundsatz der Maßgeblichkeit der Handelsbilanz für die Steuerbilanz (vgl. Rdn. 660 ff.) sowie die vorrangig zu beachtenden steuerlichen Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften auf die GuV aus.
1502Die steuerlichen Gewinnermittlungsvorschriften verwenden die in den handelsrechtlichen Rechnungslegungsvorschriften gebräuchlichen Begriffe Aufwendungen und Erträge weitgehend nicht. In § 5 Abs. 5 Satz 1 EStG ist von Ausgaben und Einnahmen die Rede, die Aufwand/Ertrag für eine bestimmte Zeit nach dem Bilanzstichtag sind. In § 4 Abs. 3 EStG wird es für nicht buchführungspflichtige Land- und Forstwirte, Gewerbetreibende und i. S. des § 18 EStG selbständig Tätige zugelassen, den Gewinn nicht nach § 4 Abs. 1 ggf. i. V. mit § 5 EStG durch Bestandsvergleich, sondern durch Gegenüberstellung der B...