Bilanzbuchhalter-Handbuch
11. Aufl. 2017
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E. Die Bewertungsvorschriften
I. Überblick
1. Handelsrechtliche Vorschriften
701Ist ein Vermögensgegenstand, ein RAP, eine Schuld oder eine Rückstellung in der Bilanz auszuweisen oder hat sich der Kaufmann in Ausübung eines Ansatzwahlrechts für einen entsprechenden Ausweis entschieden, stellt sich die Frage nach der Bewertung dieses Postens. Allgemein zu beachtende Bewertungsgrundsätze sind für alle Kaufleute verbindlich in § 252 HGB zusammengefasst. Weiter wird dann in § 253 Abs. 1 Satz 1 HGB bestimmt, dass die Vermögensgegenstände höchstens mit ihren Anschaffungs- oder Herstellungskosten vermindert um die Abschreibungen anzusetzen sind. Die Begriffe der Anschaffungs- und Herstellungskosten werden in § 255 HGB definiert. Nach § 256 Satz 1 HGB kann bei der Bewertung des Vorratsvermögens unterstellt werden, dass gleichartige Vermögensgegenstände in einer bestimmten Folge verbraucht oder veräußert werden. Ferner wird die Bildung von Festwerten (§ 240 Abs. 3 HGB; vgl. Rdn. 163) sowie für das Vorratsvermögen die Gruppenbewertung (§ 240 Abs. 4 HGB; vgl. Rdn. 897) durch § 256 Satz 2 HGB zugelassen. Zur Währungsumrechnung bei der Folgebewertung wurden nunmehr ausdrückliche Regelungen in § 256a HGB getroffen (vgl. Rdn. 42). Als Abschreibunge...