Bilanzbuchhalter-Handbuch
11. Aufl. 2017
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B. Der Vermögensvergleich
I. Überblick
99Die an die Eröffnungsbilanz (vgl. § 242 Abs. 1 Satz 1 HGB) anknüpfende Buchführung dokumentiert die sich durch die laufenden Geschäftsvorfälle ergebenden Änderungen des ursprünglich vorhandenen Vermögens der Art und dem Wert nach. Die daraus abgeleitete Schlussbilanz des Geschäftsjahres dokumentiert mit dem Jahresüberschuss oder Fehlbetrag die Mehrung oder Minderung des in der Eröffnungsbilanz ausgewiesenen Vermögens. Die Definition des steuerlichen Gewinns in § 4 Abs. 1 Satz 1 EStG führt zu keinem anderen Ergebnis; dort wird der Vergleich des zu Beginn und des zu Ende des Wirtschaftsjahres vorhandenen Vermögens gefordert.
100Das Ergebnis des danach sowohl nach Handels- als auch nach Steuerrecht vorzunehmenden Vermögensvergleichs wird im Wesentlichen durch folgende Entscheidungen beeinflusst:
Bestimmung der ihrer Art nach bilanzierungsfähigen Vermögensgegenstände/Wirtschaftsgüter und Schulden,
Zurechnung dieser Vermögensgegenstände/Wirtschaftsgüter und Schulden zum Vermögen des Kaufmanns, dem Betriebsvermögen des Stpfl.,
Bewertung dieser Vermögensgegenstände/Wirtschaftsgüter und Schulden.
101Ferner ist von entscheidender Bedeutung,...