Bilanzbuchhalter-Handbuch
11. Aufl. 2017
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H. Buchung der Steuern
I. Buchung der Aufwandssteuern und der Grunderwerbsteuer
1401a) Objektsteuern:
Einzelunternehmen und Personengesellschaften belasten die Grundsteuer i. d. R. dem Konto „Haus- und Grundstücksaufwendungen”.
1402b) Verkehrsteuern (ohne Umsatzsteuer):
1403c) Verbrauchsteuern:
Tabelle in neuem Fenster öffnen
Tabaksteuer | an | Bank |
Biersteuer | an | Bank |
Branntweinsteuer | an | Bank |
Mineralölsteuer | an | Bank |
usw. | an | Bank |
1404d) Grunderwerbsteuer:
*) Das Unternehmensteuerreformgesetz 2008 schließt die Abzugsfähigkeit der Gewerbesteuer als Betriebsausgabe bei der Einkommen- und Körperschaftsteuer aus.
II. Buchung der durchlaufenden Steuern
1. Buchung der Umsatzsteuer
1405Das Umsatzsteuergesetz unterscheidet:
Das Inland, das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland ausschließlich der Zollausschlüsse und der Zollfreigebiete.
Das Gemeinschaftsgebiet, das ist das Inland zuzüglich aller anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaft, die nach dem Gemeinschaftsrecht als Inland dieser Mitgliedstaaten gelten. Übriges Gemeinschaftsgebiet ist das Gemeinschaftsgebiet ohne Inland.
Das Drittland...