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Finanzgericht Rheinland-Pfalz Urteil v. - 2 K 1701/14 EFG 2017 S. 911 Nr. 11

Gesetze: EStG § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 5, EStG § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 1

Vorfälligkeitsentschädigung wegen Verkaufs der Zweitwohnung wegen doppelter Haushaltsführung bei Beendigung der auswärtigen Tätigkeit als Werbungskosten bei den Einkünften aus nicht selbstständiger Arbeit

Leitsatz

Die Vorfälligkeitsentschädigung wegen des Verkaufs einer wegen doppelter Haushaltsführung erworbenen Zweitwohnung bei Beendigung der auswärtigen Tätigkeit ist nicht als Werbungskosten bei den Einkünften aus nicht selbstständiger Arbeit abziehbar.

Die Vorfälligkeitsentschädigung ist wirtschaftlich betrachtet die Folge der auf vorzeitige Kreditablösung gerichteten Änderung des Darlehensvertrags. Daher wird die ursprüngliche berufliche Veranlassung überlagert von dem durch die Veräußerung ausgelösten Veranlassungszusammenhang.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
DStR 2018 S. 8 Nr. 8
DStRE 2018 S. 524 Nr. 9
EFG 2017 S. 911 Nr. 11
GStB 2017 S. 321 Nr. 9
MAAAG-44915

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