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NWB Nr. 13 vom Beilage Seite 24

Die Einkommensteuer und ihre Erhebungsformen

Systematischer Überblick über die Funktionsweise der einzelnen Erhebungsformen

Professor Dr. Stefan Holzner und Christiane Dürr

Der Gesetzgeber stellt für die Erhebung der Einkommensteuer diverse Möglichkeiten zur Verfügung. Zum einen gibt es solche Erhebungsformen, mit denen die Einkommensteuer als abgegolten gilt, und zum anderen solche, die lediglich eine „Anzahlung“ auf die im Rahmen des Veranlagungsverfahrens festzusetzende Einkommensteuer darstellen. Der nachfolgende Beitrag soll einen Überblick über die einzelnen Erhebungsformen gewähren und diese kurz vorstellen.

I. Erhebungsformen mit „Anzahlungscharakter“

Die nachfolgend in diesem Abschnitt aufgeführten Erhebungsformen werden auf die im Rahmen des Veranlagungsverfahrens festgesetzte individuelle Einkommensteuer angerechnet.

1. Einkommensteuer-Vorauszahlungen (§ 37 EStG)

[i]Unterjährige Erhebung von EinkommensteuerDas Finanzamt hat über § 37 EStG die Möglichkeit, bereits unterjährig Einkommensteuer über Vorauszahlungen zu erheben. Die Vorauszahlungen werden – unter Berücksichtigung der Voraussetzungen des § 37 Abs. 5 EStG – durch Vorauszahlungsbescheid vom Finanzamt festgesetzt, der sich grundsätzlich nach der Einkommensteuer bemisst, die sich nach Anrechnung der Steuerabzugsbeträge nach § 36 Abs. 2 Nr. 2 EStG (z. B. individuelle Lohnsteuer) bei der letzten Veranlagung ergeben hat (§ 37 Abs. 3 EStG).

[i]ErhebungszeitpunktDie E...

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