Erträge aus intransparenten („schwarzen”) Fonds – Pauschale Ermittlung gemäß § 6 InvStG, Nachweis der tatsächlichen Höhe der
Einkünfte, Mindestanforderungen des Möglichkeit der individuellen Schätzung der Erträge, Ermittlungspflichten
des FA, Verfassungsmäßigkeit des § 6 InvStG
Leitsatz
Werden die für den Nachweis der tatsächlichen Höhe der Einkünfte aus intransparenten („schwarzen”) Fonds aufgestellten Mindestanforderungen
des BStBl I 2015, 610, nicht erfüllt, sind die Erträge nach Maßgabe des § 6 InvStG anzusetzen
(vgl. , BStBl II 2016, 539).
Dies schließt eine dem Anleger günstigere individuelle Schätzung der Erträge aus.
Die Ersetzung dieser Mindestanforderungen durch innerstaatliche Ermittlungen oder die Inanspruchnahme der Amtshilfe ausländischer
Behörden kommt nicht in Betracht.
Verfassungsrechtliche Bedenken gegen die Ausgestaltung der Regelung des § 6 InvStG bestehen nicht (vgl. , BStBl II 2016, 447).
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): DB 2016 S. 13 Nr. 49 DStR 2017 S. 6 Nr. 51 DStR 2017 S. 667 Nr. 18 DStRE 2018 S. 490 Nr. 8 EFG 2016 S. 2076 Nr. 24 ErbStB 2017 S. 38 Nr. 2 GStB 2017 S. 46 Nr. 2 NWB-EV 2017 S. 8 Nr. 1 VAAAF-88607
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