Bilanzierung bei Personengesellschaften
2. Aufl. 2016
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1. Besonderheiten von Personenhandelsgesellschaften
1.1 Rechtsformen der Personenhandelsgesellschaft
Sowohl im Gesellschafts- als auch im Steuerrecht bestehen grundsätzliche Unterschiede zwischen Personengesellschaften und Kapitalgesellschaften. Die am häufigsten in Erscheinung tretenden Rechtsformen einer Personengesellschaft stellen dabei die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR), die Offene Handelsgesellschaft (OHG), die Kommanditgesellschaft (KG), die Partnerschaftsgesellschaft (PartG) sowie die stille Gesellschaft dar.
Die zivilrechtlichen Vorschriften der einzelnen Rechtsformen unterscheiden sich insbesondere hinsichtlich der Haftung der Gesellschafter für die Schulden der Gesellschaft, der persönlichen Mitwirkung der Gesellschafter im Unternehmen (Geschäftsführung und Vertretung), der Bildung gemeinsamen Vermögens und der Übertragbarkeit der Mitgliedschaft.
Die entsprechenden Vorschriften zu den einzelnen Rechtsformen befinden sich in den relevanten Gesetzen unter:
GbR: §§ 705 ff. BGB,
OHG: §§ 105 ff. HGB,
KG: §§ 161 ff. HGB,
stille Gesellschaft: §§ 230 ff. HGB.
Liegt der im Gesellschaftsvertrag einer Personengesellschaft festgelegte Zweck in einem gemeinsamen Betrieb ei...