Lehrbuch Körperschaftsteuer und Gewerbesteuer
5. Aufl. 2016
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Kapitel 1: Einführung
1.1 Charakteristische Merkmale der Körperschaftsteuer
1Steuersubjekte der Körperschaftsteuer sind gem. §§ 1 ff. KStG insbes. juristische Personen in Form der Kapitalgesellschaften: Aktiengesellschaft und Gesellschaft mit beschränkter Haftung (s. Kapitel 2.2.1.1).
2Da die Leistungsfähigkeit der Steuersubjekte unmittelbar durch die Höhe ihres Einkommens erfasst wird, handelt es sich aus steuerrechtlicher Sicht bei der Körperschaftsteuer um eine Subjektsteuer und damit um eine Personensteuer. Im Gegensatz zur Einkommensteuer, die ebenfalls eine Personensteuer ist, werden und können bei der Körperschaftsteuer keine persönlichen Verhältnisse wie bspw. Alter, Familienstand usw. berücksichtigt werden. Aber es sind gem. §§ 5 f. KStG Steuerbefreiungen für bestimmte Personen möglich (s. Kapitel 3).
3Betriebswirtschaftlich betrachtet handelt es sich bei der Körperschaftsteuer allerdings um eine Objektsteuer, da der Ertrag aus dem Objekt Betrieb besteuert wird. Insofern kann man die Körperschaftsteuer als Ertragsteuer auffassen.
4Da die Bemessungsgrundlage für die Körperschaftsteuer gem. §§ 7 ff. KStG das zu versteuernde Einkommen (s. Kapitel 4 und 5) ist, zählt die Körperschaftsteuer zu den Steuern vom Einkom...