Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
BBK Nr. 20 vom Seite 987

Neues zu Teilwertabschreibung, voraussichtlich dauernder Wertminderung und Wertaufholungsgebot

Eine praxisnahe Kommentierung des

Bernd Rätke

Das [i]BMF, Schreiben vom 2. 9. 2016 - IV C 6 - S 2171-b/09/10002 :002 NWB BAAAF-81512 BMF hatte erst im Jahr 2014 ein neues Schreiben zur Teilwertabschreibung veröffentlicht. Dieses Schreiben ist nun nach nur zwei Jahren am durch ein neues Schreiben ersetzt worden. Auch wenn weite Teile erhalten geblieben sind, gibt es an zahlreichen Stellen Änderungen und neue Passagen. Aus Gründen der Übersichtlichkeit und Verständlichkeit enthält der Beitrag den vollständigen Wortlaut dieses zentralen Schreibens zum Bilanzsteuerrecht nebst einer Kommentierung zu den praktischen Auswirkungen.

Eine Kurzfassung des Beitrags finden Sie .

(1) Gemäß § 6 Abs. 1 Nr. 1 Satz 2 und Nr. 2 Satz 2 EStG kann der niedrigere Teilwert nur angesetzt werden, wenn eine voraussichtlich dauernde Wertminderung vorliegt. Gemäß § 6 Abs. 1 Nr. 1 Satz 4 und Nr. 2 Satz 3 EStG gilt ein striktes Wertaufholungsgebot.

(2) Im Einvernehmen mit den obersten Finanzbehörden der Länder nehme ich dazu wie folgt Stellung:

I. Ermittlung des Teilwerts

(3) Der Teilwert ist grundsätzlich nach den in den R 6.7 ff. EStR und den EStH enthaltenen Anweisungen zu ermitteln. Danach kann der Teilwert von zum Absatz bestimmten Waren retrograd ermittelt werden. Wenn bei rentabel geführten Betrieben der ...