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StuB Nr. 14 vom Seite 525

Die wirtschaftlichen Interessen als Bilanzierungsgrundlage

WP/StB Prof. Dr. Wolf-Dieter Hoffmann, Freiburg

I. Ausgangsüberlegungen

Einem Jahresabschluss (Bilanz) liegen zweifellos rechtliche Strukturen zugrunde, die häufige Anlehnung an schuldrechtliche Begriffsinhalte ist unübersehbar. Man denke nur an „Forderungen“ und „Verbindlichkeiten“. Aus diesen Begriffen wird allerdings oft vorschnell auf einen möglichen oder pflichtmäßigen Bilanzansatz geschlossen, gerade auch für „Verbindlichkeiten“. Dabei sind die Besonderheiten eines Jahresabschlusses zu beachten, d. h. es darf nicht allein auf schuldrechtliche Kriterien zurückgegriffen werden.

Beispiel

Ein Bilanzierer ist am Bilanzstichtag durch Vertrag zum Erwerb eines Grundstücks verpflichtet. Die Nutzungsmöglichkeit soll am 1. 1. auf ihn übergehen. Ein anderer Bilanzierer ist zur mietweisen Überlassung eines Grundstücks für die nächsten acht Jahre verpflichtet.

Die Nichtbilanzierbarkeit der beiden Schulden (Kaufpreis und Vermietungspflicht) liegt auf der Hand. Gewöhnlich wird man sich mit dem Hinweis auf den Nichtansatz von schwebenden Geschäften begnügen. Man kann aber auch so argumentieren: Der Bilanzierer hat zwar eine entsprechende Verbindlichkeit, hat aber seine daraus resultierende Leistungs...