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Steuern mobil Nr. 12 vom

Track 06 | Bilanzierung: Nichtbeanstandungsregelung für Rückkaufsoptionen im Kfz-Handel

Die OFD Nordrhein-Westfalen und das Bayerische Landesamt für Steuern haben über eine Erörterung der ESt-Referatsleiter der obersten Finanzbehörden des Bundes und der Länder informiert. Danach müssen unter bestimmten Voraussetzungen Rückkaufsoptionen im Kfz-Handel bilanziell nicht ausgewiesen werden, wenn die Vertragsparteien sich darüber einig sind, der Rückverkaufsoption keinen Wert beizumessen.

Zwei Verwaltungsanweisungen zur Bilanzierung von Rückkaufsoptionen im Kfz-Handel stehen jetzt auf der Agenda.

Beim Erwerb von Neufahrzeugen durch Autovermieter und Leasinggesellschaften ist es üblich, dem Käufer die Möglichkeit einzuräumen, die erworbenen Fahrzeuge innerhalb eines bestimmten Zeitraums zu vorher festgelegten Preisen an den Kfz-Händler wieder zurück zu verkaufen. Der Kunde erhält bei einer derartigen sale-and-buy-back-Gestaltung einen geringeren Rabatt als bei einem Kauf ohne Rückgabemöglichkeit. Dennoch droht den Kfz-Händlern nicht selten ein Verlust.

Es handelt sich um typische Mehrkomponentenverträge. Mehrere Leistungselemente werden in einem einheitlichen Vertrag zusammengefasst. Lange Zeit war die bilanzielle Behandlung strittig. ...