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PiR Nr. 7 vom Seite 233

Bilanzierung des Anteils an einer ARGE

WP/StB Dr. Norbert Lüdenbach, Düsseldorf

I. Erscheinungsformen der ARGE

Arbeitsgemeinschaften (ARGE) sind Zusammenschlüsse mehrerer Unternehmen zur gemeinsamen Erbringung von Leistungen. Meist wird die ARGE als BGB-Gesellschaft betrieben, entweder als Außengesellschaft mit eigenem Vermögen oder als Innengesellschaft ohne solches. Im typischen Fall der ARGE in der Bauindustrie gibt es einen einzigen Auftraggeber, der nur einen einzigen Vertragspartner haben möchte, während andererseits technisch der Auftrag von einer Mehrzahl von Unternehmen erbracht wird. Gesellschafter der ARGE sind die Bauunternehmen, die ihren jeweiligen Teil der Gesamtleistung meist überwiegend mit eigenem Personal und eigenen Geräten erbringen und diese „Vorleistungen“ der ARGE entweder gesellschaftsrechtlich (Beiträge) oder schuldrechtlich zur Verfügung stellen. Im Beitragsfall entsteht bei der ARGE ein zwischen den Gesellschaftern zu verteilender Bruttoerfolg, während die wesentlichen Kosten beim Gesellschafter anfallen. In der zweiten Variante fällt bei der ARGE nur ein Nettoerfolg an, zudem wird die Teilhabe des jeweiligen Gesellschafters am Projekterfolg wesentlich durch die Preise beeinflusst, die für die Belastung d...

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