Notwendigkeit einer einheitlichen und gesonderten Feststellung des Gewinnanteils persönlich haftender Gesellschafter einer
KGaA?
Leitsatz
1. Ist in einem Klageverfahren betreffend Einkommensteuer der Ansatz des Gewinnanteils eines persönlich haftenden Gesellschafters
einer KGaA streitig, so ist das Klageverfahren nach § 74 FGO auszusetzen, bis das für die KGaA zuständige Betriebsstätten-Finanzamt
durch Feststellungsbescheid über die Notwendigkeit einer gesonderten Feststellung der Gewinnanteile des Klägers nach § 15
Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 EStG entschieden hat. Das gilt auch dann, wenn möglicherweise für die gesonderte Feststellung der streitigen
Einkünfte die Feststellungsfrist bereits abgelaufen ist.
2. Es erscheint zumindest möglich, dass der Gewinnanteil aus einer Beteiligung als persönlich haftender Gesellschafter an
einer KGaA gesondert festzustellen ist.
Tatbestand
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): DStR 2016 S. 10 Nr. 48 DStRE 2017 S. 113 Nr. 2 EFG 2016 S. 869 Nr. 11 Ubg 2017 S. 121 Nr. 2 SAAAF-73723
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