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Sächsisches FG Urteil v. - 6 K 735/16

Gesetze: EStG § 15 Abs. 1 S. 1 Nr. 3, KStG § 9 Abs. 1 Nr. 1, FGO § 40 Abs. 2, AO § 124 Abs. 1

Persönlich haftender Gesellschafter einer KGaA: keine Klagebefugnis gegen Körperschaftsteuerbescheid der KGaA

Besteuerung unabhängig vom Körperschaftsteuerbescheid der KGaA

Leitsatz

1. Eine Personengesellschaft als persönlich haftende Gesellschafterin einer Kommanditgesellschaft auf Aktien (KGaA) ist nicht im eigenen Namen klagebefugt bezüglich des gegenüber der KGaA ergangenen Körperschaftsteuerbescheids.

2. Die Besteuerung des persönlich haftenden Gesellschafters der KGaA ist unabhängig von der Körperschaftsteuerfestsetzung der KGaA bzw. von darin vorgenommenen Erläuterungen vorzunehmen. Der gegenüber der KGaA ergangene Körperschaftsteuerbescheid entfaltet daher (hier: hinsichtlich der Anwendung des § 9 Abs. 1 Nr. 1 KStG) keine Bindungswirkung für die steuerliche Behandlung beim persönlich haftenden Gesellschafter.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
GAAAF-88612

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