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StuB Nr. 10 vom Seite 373

Zum zwingenden Teilwertansatz von Beteiligungen gem. § 6 Abs. 5 Satz 3 EStG i. d. F. des StEntlG 1999/2000/2002

Anmerkungen zum

Dr. Kai Tiede

Der Gesetzgeber hatte mit dem StEntlG 1999/2000/2002 vom die vorherigen Grundsätze des Mitunternehmererlasses zwischenzeitlich aufgegeben. Während bis 1998 ein Wahlrecht zur Buchwertfortführung bestanden hatte, wenn Einzelwirtschaftsgüter in das oder aus dem Gesamthandsvermögen übertragen worden waren, sah das StEntlG 1999/2000/2002 die Buchwertfortführung lediglich bei Überführungen von Wirtschaftsgütern (ohne Rechtsträgerwechsel) vor. Bei Übertragungen von Wirtschaftsgütern (mit Rechtsträgerwechsel) wurde zwingend der Teilwertansatz vorgeschrieben und damit die Umstrukturierung von Personengesellschaften massiv erschwert. Die Regelung, die nahezu einhellig als Irrweg angesehen wurde, galt dann auch nur für zwei Jahre. Trotzdem ist das Besprechungsurteil nicht nur von rechtshistorischem Interesse, da der BFH mit seiner Entscheidung zugleich auch die aktuelle Regelung des § 6 Abs. 5 EStG weiter akzentuiert und die Rechtsprechung zur Ermittlung des Teilwerts von Aktien weiterentwickelt.

Kernaussagen
  • § 6 Abs. 5 EStG i. d. F. des StEntlG 1999/2000/2002 war nicht nur Bewertungsvorschrift, sondern eigenständiger Besteuerungstatbestand ...