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Grenzen steuerlicher Transparenz multinational tätiger Unternehmen
Rechtliche und praktische Erwägungen zum Schutz von Betriebsgeheimnissen
[i]FG Köln, Beschluss vom 7. 9. 2015 - 2 V 1375/15 NWB XAAAF-07118 Im internationalen Kampf gegen Steuergestaltungen multinationaler Unternehmen wollen OECD und EU die Transparenz grenzüberschreitender Konzernverflechtungen und -leistungsbeziehungen erhöhen. Mit dem liegt eine erste Gerichtsentscheidung vor, die BEPS-Transparenzmaßnahmen aus nationaler Sicht Grenzen zieht. Dies nimmt der Aufsatz zum Anlass, nach dem Geheimnisschutzniveau beim Datenaustausch im Zuge des geplanten sog. Country-by-Country Reportings zu fragen.
Eine Kurzfassung des Beitrags finden Sie in .
I. Gegenstand und Inhalt des
[i]Ungewöhnlicher Plan der E6-GruppeDem FG Köln lagen in einem Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes folgende nicht gerade alltägliche Maßnahmen der Finanzbehörden zur Beurteilung vor: Im Zuge des BEPS-Aktionsplans hatten sechs Staaten (Deutschland, Frankreich und Großbritannien als EU-Staaten sowie Australien, Kanada und Japan als außereuropäische Staaten – die sog. E6-Gruppe) abgestimmte Auskunftsersuchen verabredet, um Geschäftsmodelle der digitalen Wirtschaft zu untersuchen.
[i]Durchleuchtung eines multinationalen Konzerns und seiner deutschen Tochter-AGIm Rahmen einer Telefon...