Hinzurechnungen zum Gewinn nach § 4 Abs. 4a EStG –
Finanzierung der Schuldzinsen eines Investitionsdarlehens durch gesonderte
Kreditaufnahme
Leitsatz
Schuldzinsen zur Finanzierung nicht fristgerecht beglichener Zinsraten eines Investitionsdarlehens i.S.d. § 4 Abs. 4a Satz
5 EStG sind aufgrund des unmittelbaren Finanzierungszusammenhangs auch dann unbeschränkt abzugsfähig, wenn diese Finanzierung
nicht durch Erhöhung der Darlehensvaluta des Hauptdarlehens, sondern durch gesonderte Kreditaufnahme erfolgt.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): DB 2015 S. 12 Nr. 51 EFG 2016 S. 109 Nr. 2 EStB 2016 S. 225 Nr. 6 GStB 2016 S. 105 Nr. 3 FAAAF-18565
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