Immobiliensteuerung bei Erwerb, Besitz, Veräußerung
Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
B. Besitz einer Immobilie
360Ist der Anschaffungsvorgang beendet, stellen sich steuerliche Fragen im Zusammenhang mit der Nutzung der Immobilie. Erfolgt eine Eigennutzung, so kommt steuerlich insbesondere nur eine Abschreibung bei denkmalgeschützten Objekten in Betracht (s. oben Rdn. 268 ff.). Andere Gestaltungsmöglichkeiten und steuerliche Vorteile sind nur dann zu erzielen, wenn die Immobilie im Rahmen einer Einkunftsquelle genutzt wird. Im Folgenden werden daher zunächst die Einkunftsquellen dargestellt. Anschließend werden die Folgen bei der Grundsteuer und Umsatzsteuer erläutert.
I. Einkommensteuer – Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung
Rechtsgrundlagen
§ 21 EStG – (Vermietung und Verpachtung)
(1) 1Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung sind
Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung von unbeweglichem Vermögen, insbesondere von Grundstücken, Gebäuden, Gebäudeteilen, Schiffen, die in ein Schiffsregister eingetragen sind, und Rechten, die den Vorschriften des bürgerlichen Rechts über Grundstücke unterliegen (z. B. Erbbaurecht, Mineralgewinnungsrecht);
Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung von Sachinbegriffen, insbesondere von beweglichem Betriebsvermögen;
Einkünfte aus zeitlich begrenzter Üb...