Handbuch der Stiftung
2. Aufl. 2015
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F. Kombination von/mit Stiftungen
I. Die Doppelstiftung
1. Rechtliche Konstruktion
1380Eine Möglichkeit, um die Vorteile der Familienstiftung mit denjenigen der gemeinnützigen Stiftung zu kombinieren stellt die sog. Doppelstiftung dar. Diese Kombination wird primär eingesetzt, wenn der Stifter über eine unternehmerische Beteiligung verfügt.
Anerkannt ist, dass sowohl die privatnützige Familienstiftung als auch die gemeinnützige Stiftung Unternehmensstiftungen sein können. Zu den Unternehmensstiftungen wird neben der Unternehmensträgerstiftung (Rn. 28) auch die Beteiligungsträgerstiftung (Rn. 52) gezählt.
1381Bei dem Modell der sog. Doppelstiftung als Sonderform der Beteiligungsträgerstiftung werden typischerweise Gesellschaftsanteile an einer Kapitalgesellschaft teilweise von einer gemeinnützigen Stiftung und teilweise von einer Familienstiftung, die als sog. Führungsstiftung ausgestaltet ist, gehalten.
Beide Stiftungen sind als rechtsfähige Stiftungen des bürgerlichen Rechts ausgestaltet.
2. Schaubild einer Doppelstiftung:
1382Die Familienstiftung kann beispielsweise mit 10 % am Vermögen der Beteiligungskapitalgesellschaft, aber mit 90 %...