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§ 35a EStG: Begünstigung von Ausbaubeiträgen bei Gemeindestraßen – Räumlich-funktionaler Zusammenhang
Nach Auffassung des , BStBl 2014 II S. 880, und VI R 56/12, BStBl 2013 II S. 882) ist der Begriff „im Haushalt“ i. S. des § 35a EStG nicht räumlich, sondern funktionsbezogen auszulegen. Daher sind die Grenzen nicht ausnahmslos – unabhängig von den Eigentumsverhältnissen – durch die Grundstücksgrenzen abgesteckt. Demnach genügt es, wenn die Leistung für den Haushalt (zum Nutzen des Haushalts) erbracht wird. Bei diesen Entscheidungen ging es um die Kosten für den Winterdienst der in öffentlichem Eigentum stehenden Straßenfront bzw. um die Aufwendungen für den nachträglichen Anschluss an das öffentliche Versorgungsnetz.
In Anwendung dieser Rechtsprechung haben sich kürzlich zwei Finanzgerichte zu weiteren Fallgestaltungen geäußert. Das NWB XAAAF-06428) hatte über die Begünstigung von Ausbaubeiträgen bei Gemeindestraßen zu entscheiden. Die Verwaltungsgemeinschaft setzte in Vollzug des Kommunalabgabengesetzes und der Ausbaubeitragssatzung der Gemeinde für den zukünftigen Ausbaubeitrag mehrerer Gemeindestraßen einen Beitrag fest. Neben der Straße modernisierte die Gemeinde auch die Zuleitungen ...