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Smart Home – digitaler Haushalt i. S. des § 35a EStG?
Steuerermäßigung für elektronische Leistungen
Haushaltsnahe Dienst- und Handwerkerleistungen müssen „in“ einem Haushalt des Steuerpflichtigen erbracht werden, um die Steuerermäßigung gem. § 35a EStG erlangen zu können. Dieses enge Begriffsverständnis führt regelmäßig zu Auslegungsfragen zum Umfang des Haushalts i. S. des § 35a EStG. Die zunehmende Digitalisierung im Leistungsverkehr wurde dabei bisher nicht betrachtet. Der nachfolgende Beitrag widmet sich den steuerlichen Besonderheiten beim Bezug digitaler Wartungsleistungen im Privathaushalt.
Zum Thema sind in der NWB Datenbank (Login über www.nwb.de) aufrufbar:
Berechnungsprogramm „Haushaltsnahe Dienstleistungen“ NWB GAAAE-14019
Mandanten-Merkblatt „Haushaltsnahe Dienstleistungen“ NWB VAAAC-96006
Übersicht der steuerlich begünstigten und nicht begünstigten Tatbestände NWB HAAAE-55872
Grundlagen „Haushaltsnahe Dienstleistungen“ NWB TAAAE-62140
Eine Kurzfassung dieses Beitrags finden Sie in .
I. Smart Home und dessen Wartung
[i]Beispiel: Fernsteuerbare RollladensystemeAn den Fenstern des Einfamilienhauses des Steuerpflichtigen A hat der hierauf spezialisierte Hersteller H fernsteuerbare Rollladensysteme installiert. A kann diese – je nach Wetterentwicklung – von jedem Ort mit seinem Smartphone bedi...