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IWB Nr. 20 vom Seite 750

Limitation-on-Benefits-Klausel des DBA USA

Ein Leitfaden für die steuerliche Praxis

Dr. Thomas Loose

Bei Anwendung des Doppelbesteuerungsabkommens zwischen Deutschland und den USA (DBA USA) setzt die Inanspruchnahme von Abkommensvergünstigungen im Quellenstaat das Überwinden der in Art. 28 DBA USA aufgeführten Schranken für Abkommensvergünstigungen voraus. Der nachfolgende Beitrag erläutert für Investitionen von US-Unternehmen in Deutschland den Anwendungsbereich dieser sog. Limitation-on-Benefits-Klausel, systematisiert deren einzelne Elemente und stellt für die jeweiligen Inhalte einen Praxis-Leitfaden zur Verfügung.

Eine Kurzfassung des Beitrags finden Sie in .

I. Einleitung

[i]LOB verhindern Treaty ShoppingDer Zweck der Schranken für Abkommensvergünstigungen des Art. 28 DBA USA (Limitation-on-Benefits – LOB) besteht darin, das sog. Treaty-Shopping zu verhindern. In Drittstaaten ansässige Personen sollen die Abkommensvorteile des DBA USA nicht durch die bloße Zwischenschaltung einer in einem der beiden Vertragsstaaten ansässigen substanzschwachen Gesellschaft erlangen können. Der Limitation-on-Benefits-Klausel liegt dabei der Gedanke zugrunde, dass bei Erfüllen bestimmter typisierter Voraussetzungen ein Missbrauch nicht anzunehmen ist und deshalb die Abkommensvorteile gewährt...