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IWB Nr. 3 vom Seite 95

BEPS-Aktionspunkt 6: Verhinderung von Abkommensmissbrauch

Überblick und erste Schlussfolgerungen zum OECD-Bericht

Dr. Gabriele Rautenstrauch

[i]OECD, Preventing the Granting of Treaty Benefits in Inappropriate Circumstances vom 16. 9. 2014 unter http://dx.doi.org/10.1787/9789264219120-enDie OECD will durch eine Vielzahl von Maßnahmen – aufgeführt im OECD-Aktionsplan – die BEPS-Problematik, d. h. Gewinnverkürzungen und Gewinnverlagerungen im internationalen Kontext, angehen. Zu diesen Maßnahmen gehört im Rahmen des Aktionspunktes 6 des OECD-Aktionsplans auch die Erarbeitung von Regelungen für das OECD-Musterabkommen, welche den Abkommensmissbrauch – das sog. Treaty Shopping – verhindern sollen. Zudem sollen Doppelbesteuerungsabkommen künftig so ausgelegt werden können, dass deren Anwendung grundsätzlich nicht mehr zu einer doppelten Nichtbesteuerung führt.

I. Der BEPS-Aktionsplan zur Verhinderung von Abkommensmissbrauch

[i]OECD, Action Plan on Base Erosion and Profit Shifting unter http://dx.doi.org/10.1787/9789264202719-enDie OECD hat (zusammen mit den G20) einen Aktionsplan zur Bekämpfung der Gewinnverkürzung und Gewinnverlagerung (Action Plan on Base Erosion and Profit Shifting, veröffentlicht ) erarbeitet, der durch bestimmte Maßnahmen insbesondere zur effektiven Vermeidung einer doppelten Nichtbesteuerung beitragen soll. Unter dem Aktionspunkt 6 „Verhinderung von Abkommensmissbrauch“ sollen laut OECD insbesondere Bestimmungen für das OECD-Musterabkommen (OECD-MA) und Empfehlunge...