Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Schätzung aufgrund unverwertbarer Verrechnungspreisdokumentation
Schutz durch aussagekräftige Unterlagen und den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit
Das Thema Verrechnungspreise wird im Rahmen von Betriebsprüfungen vermehrt aufgegriffen. In vielen Fällen spitzt sich die Diskussion zwischen Steuerpflichtigem und Finanzverwaltung auf die Frage zu, ob aufseiten der Finanzverwaltung eine Schätzungsbefugnis aufgrund der Unverwertbarkeit der Verrechnungspreisdokumentation gegeben ist. Diese Frage wurde finanzgerichtlich bisher nicht geklärt. Finanzgerichtlich bestätigt wurde bislang lediglich, dass die Verrechnungspreisdokumentationspflichten nach § 90 Abs. 3 AO europarechtskonform sind. Der folgende Beitrag analysiert, in welchen Fällen von einer Schätzungsbefugnis der Finanzverwaltung ausgegangen werden kann und in welchen Fällen eine Schätzung zu beanstanden ist. Hierzu werden die Rechtsgrundlagen dargestellt und vertiefend analysiert.
I. Einleitung
[i]Prüfung beginnt mit Anforderung der DokumentationDie Angemessenheit der Verrechnungspreise ist regelmäßig Untersuchungsgegenstand steuerlicher Betriebsprüfungen. Die Prüfung läuft typischerweise so ab, dass die Betriebsprüfung zu einem frühen Zeitpunkt die Verrechnungspreisdokumentation zu grenzüberschreitenden Geschäftsvorfällen nach § 90 Abs. 3 AO anfragt. Der Steuerpflichtige hat diese dann innerhalb der gesetzlichen Friste...