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FG München Beschluss v. - 7 V 2594/14

Gesetze: KStG § 8 Abs. 3 S. 2

vGA

Überprüfung von vereinbarten Verrechnungspreisen

Schätzung des Finanzamts auf Grundlage der so genannten Kostenaufschlagsmethode

Leitsatz

1. Für den Streitfall ist bei summarischer Prüfung die Wahl der Kostenaufschlagsmethode zur Überprüfung des tatsächlich vereinbarten Verrechnungspreises und als Grundlage einer Schätzung des FA nicht zu beanstanden.

2. Diese Methode geht bei Lieferungen oder Leistungen zwischen Nahestehenden von den Kosten des Herstellers oder Leistenden aus. Die Kosten werden nach den Kalkulationsmethoden ermittelt, die der Liefernde oder Leistende auch bei seiner Preispolitik gegenüber Fremden zugrunde legt oder – wenn keine Lieferungen oder Leistungen gegenüber Fremden erbracht werden – den betriebswirtschaftlichen Grundsätze entsprechen (vgl. /83 Tz. 2.2.4. und v. , IV B 5-S 1341/08/10003 zu den Grundsätze für die Prüfung der Einkunftsabgrenzung bei international verbundenen Unternehmen bzw. nahe stehenden Personen).

Tatbestand

Fundstelle(n):
GmbH-StB 2015 S. 201 Nr. 7
NAAAE-87859

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