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NWB Nr. 42 vom Seite 3125

Vorlagepflicht für Erträgnisaufstellungen der Banken?

Musterformulierung zur Abwehr der Anforderung

Dirk Beyer

[i]Grundlagen „Steuerstrafrecht und strafbefreiende Selbstanzeige“ NWB VAAAE-82580 In manchen Fällen verlangen Finanzämter nach Abgabe der Selbstanzeige die Vorlage von Erträgnisaufstellungen der Bank. Gemeint sind hiermit die Unterlagen, die viele Banken gegen eine erhebliche Gebühr anfertigen und einer ausgefüllten Anlage KAP/AUS oft recht ähnlich sehen. Hiervon zu unterscheiden sind die Grundaufzeichnungen für das Konto/Depot (Ein- und Auszahlungen, Veräußerungen, Dividendengutschriften, Bescheinigungen zur Berücksichtigung ausländischer Steuern etc.). In der Praxis zeigt sich jedoch nicht selten, dass die Erträgnisaufstellungen unvollständig oder sonst inhaltlich unzutreffend sind. Die Vorlage dieser Bescheinigungen erscheint daher nicht immer geeignet, das Korrekturverfahren reibungslos durchzuführen. Insbesondere dann, wenn der Berater die Erträge zutreffend selbst ermittelt und die Bank hiervon in den Aufstellungen abweicht, können sich mühsam zu klärende Rückfragen des Finanzamts ergeben. Angesichts dessen können auch die Kosten für die Erträgnisaufstellungen unverhältnismäßig hoch erscheinen.

I. Finanzamt fordert Erträgnisaufstellung – Wie sollte der Berater reagieren?

[i]Berater hat Einkünfte mit Hilfe der grundlegenden Bankunterlagen nachvollziehbar selbst ermitteltWenn die Bank die Ert...