Zuwendung eines Vorteils außerhalb der
gesellschaftsrechtlichen Gewinnverteilung durch Tochterkapitalgesellschaft
an Schwestergesellschaft als verdeckte Gewinnausschüttung
Leitsatz
Wendet
eine Tochterkapitalgesellschaft an ihre Schwestergesellschaft einen
Vorteil außerhalb der gesellschaftsrechtlichen Gewinnverteilung
zu, den ein ordentlicher und gewissenhafter Geschäftsführer einem
Nichtgesellschafter nicht zugewendet hätte, liegt eine verdeckte
Gewinnausschüttung an die Muttergesellschaft vor.
Nach
Abschluss des Spaltungsverfahrens, also nach Eintragung der Spaltung
im Handelsregister der übertragenden Gesellschaft, ist eine Änderung
der Vermögenszuordnung nicht mehr möglich.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): DStR 2015 S. 10 Nr. 40 DStRE 2015 S. 1425 Nr. 23 EFG 2015 S. 1214 Nr. 14 Ubg 2015 S. 730 Nr. 12 EAAAE-91221
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