Das neue Mindestlohngesetz (MiLoG)
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V. Verhältnis des Mindestlohngesetzes zum Arbeitnehmerentsendegesetz
1. Branchenmindestlöhne
Das Verhältnis zwischen dem MiLoG und dem AEntG scheint auf den ersten Blick einfach zu definieren zu sein: So wird in § 1 Abs. 3 MiLoG ausdrücklich festgelegt, dass die Regelungen des AEntG sowie die auf dessen Grundlage erlassene Rechtsverordnungen den Regelungen des MiLoG vorgehen, soweit die Höhe der dort festgesetzten Branchenmindestlöhne die Höhe des gesetzlichen Mindestlohns nicht unterschreitet. Was dies in der Praxis bedeutet und was das AEntG grundsätzlich bezogen auf den Mindestlohn regelt, wird sogleich näher dargestellt.
Ziel des AEntG war ursprünglich die Erstreckung der Rechtsnormen von Branchentarifverträgen auf Arbeitsverhältnisse mit grenzüberschreitendem Bezug zur Schaffung und Durchsetzung angemessener Mindestarbeitsbedingungen sowie zur Gewährleistung eines funktionierenden internationalen Wettbewerbs (§ 1 AEntG). Vermieden werS. 28den sollte insbesondere Lohndumping durch das Entsenden ausländischer Niedriglohnarbeiter nach Deutschland (Feindura, S. 2).
Das AEntG regelt, dass die Vorschriften bundesweiter Tarifverträge unter bestimmten Voraussetzungen auch zwischen ausländischen Arbeitgebern und d...