Körperschaftsteuergesetz Kommentar
2. Aufl. 2014
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§ 3 Abgrenzung der Steuerpflicht bei nichtrechtsfähigen Personenvereinigungen und Vermögensmassen sowie bei Realgemeinden
Erläuterungen
A. Geschichte der Vorschrift
1§ 3 KStG i. d. F. des Art. 1 des Körperschaftsteuerreformgesetzes vom fand erstmals für den am beginnenden Veranlagungszeitraum Anwendung (§ 54 Abs. 1, § 49 KStG 1977 i. V. m. § 25 EStG). Die Regelung des § 3 Abs. 1 KStG entspricht dem § 3 Abs. 1 KStG 1975; Abs. 2 fasst die bisherigen Bestimmungen der Absätze 2 und 3 aus Gründen der Rechtsklarheit und zur Vermeidung von Wiederholungen zusammen. Die Norm ist bislang nicht geändert worden.
2–5(Einstweilen frei)
B. Regelungsinhalt
6Zum einen soll durch § 3 KStG vermieden werden, dass durch Gestaltungen seitens der Steuerpflichtigen einer (Körperschaft-)Steuerpflicht ausgewichen wird (Auffangvorschrift; Sicherstellung der Einmalbesteuerung). Zum anderen sollen die Genossenschaften alten Rechts nach § 3 Abs. 2 KStG nur für bestimmte Einkünfte körperschaftsteuerpflichtig sein; insoweit beinhaltet die Bestimmung eine Steuerbefreiung. § 3 Abs. 1 KStG ergänzt den Anwendungsbereich des § 1 Abs. 1 Nr. 5 KStG und begrenzt die Anwendung des § 2 KStG; § 3 Abs. 2 KStG ist im Verhältnis zu § 3 Abs. 1 KStG lex specialis.
7–10(Einstweilen frei)
C. Nichtrechtsfähige Personenvereinigungen – § 3 Abs. 1 KStG
I. Allgemeines
11Nach § 3 Abs. 1 KStG sind nichtrechtsfähige Personenvereinigungen, Anstalten, Stiftungen und ander...