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FG Köln Urteil v. - 13 K 7617/96 EFG 2001 S. 39

Gesetze: KStG § 3 Abs 1, KStG § 1 Abs 1, KStG § 1 Abs 1 Nr 5, KStG § 1 Abs 1 Nr 6, EStG § 3 Nr. 11

Stiftung

Steuerpflicht öffentlich-rechtlicher Stiftungen auch nach § 3 Abs. 1 KStG möglich

Leitsatz

§ 3 Abs. 1 KStG ist eine selbstständige Anspruchsgrundlage, durch die der Katalog der steuerpflichtigen Gebilde des § 1 KStG - auch bezüglich öffentlich-rechtlicher Gebilde - erweitert wird.

Die Steuerbefreiung nach § 3 Nr. 11 EStG auf Seiten des von der Stiftung Begünstigten genügt, um den Tatbestand des § 3 Abs. 1 KStG zu erfüllen.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:


Fundstelle(n):
EFG 2001 S. 39
YAAAB-08894

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