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Arbeitshilfe Oktober 2014

Keine Verfassungswidrigkeit des eine zwangsweise Besteuerung des EK 02 auslösenden Körperschaftsteuererhöhungsbetrags nach § 38 Abs. 5 und Abs. 6 KStG 2002 i.d.F. des JStG 2008?

Verstoßen die Regelung des § 38 Abs. 5 und 6 KStG (i.d.F. des Jahressteuergesetzes 2008) und die damit herbeigeführte zwangsweise Besteuerung des EK 02 gegen das verfassungsrechtliche Rückwirkungsverbot und gegen das Nettoprinzip? - Verstößt die Beschränkung des Optionsrechts i.S. des § 34 Abs. 16 KStG auf bestimmte Körperschaften gegen den Gleichheitsgrundsatz?

Beim BFH ist ein Verfahren wegen dieser Rechtsfrage anhängig ().