Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
NWB Nr. 44 vom Seite 3296

Steuerermäßigung nach § 35a EStG bei der Inanspruchnahme des Behindertenpauschbetrags

von Dr. Stephan Geserich, München

Mit Urteil vom - VI R 12/12 NWB WAAAE-75268 hat der BFH entschieden, dass die Steuerermäßigung nach § 35a EStG neben dem Behindertenpauschbetrag nach § 33b EStG nur noch insoweit in Anspruch genommen werden kann, als die geltend gemachten Aufwendungen durch diesen nicht abgegolten sind.

Die im Jahre 1929 geborene Klägerin ist schwerbehindert (Grad der Behinderung 60) und bewohnte im Streitjahr 2010 ein Appartement in einem Wohnstift (Seniorenheim i. S. des § 1 Abs. 1 HeimG). In dem zu zahlenden Entgelt waren folgende Aufwendungen enthalten:


Tabelle in neuem Fenster öffnen
Vorhaltung einer altersgerechten Grundversorgung, Krankenpflege im Appartement bei vorübergehender Erkrankung, 24 Stunden Notfallbereitschaft ambulanter Pflegedienst (Nachtdienst) und Vorhalten von Betreuungspersonal
1.284 €
Kleinere Reparaturen/Schönheitsreparaturen
113 €
Reinigung Appartement und Gemeinschaftsflächen
284 €
Gartenpflege
100 €
24 Stunden Bereitschaft Funktionsfähigkeit technische Einrichtungen
802 €
24 Stunden Besetzung des Empfangs
593 €
gesamt
3.176 €

In ihrer Steuererklärung begehrte die Klägerin hierfür sowie für Aufwendungen für einen Umzug innerhalb des Wohnheims (591 €) und für Handwerkerleistungen (1.375 €) und damit für Aufwend...