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NWB Nr. 2 vom Seite 121

Haushaltsnahe Dienstleistungen und haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse

Anmerkungen zum BMF-Schreiben vom 9.11.2016

Anna M. Nolte

[i]Zum BMF-Schreiben vom 10.1.2014 s. Nolte, NWB 8/2014 S. 508Das (BStBl 2016 I S. 1213) passt die bestehenden Anwendungsregelungen zu § 35a EStG an die neuere Rechtsprechung an. Es löst das bisherige Anwendungsschreiben vom (BStBl 2014 I S. 75) ab und bezieht das zwischenzeitlich veröffentlichte Schreiben vom (BStBl 2015 I S. 876) mit ein.

Eine Kurzfassung dieses Beitrags finden Sie in .

I. Überblick

1. Grundsatz

[i]Grundlagen „Haushaltsnahe Dienstleistungen“ NWB TAAAE-62140 Für haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse, Dienstleistungen und Handwerkerleistungen im Haushalt des Steuerpflichtigen, der in der EU oder dem EWR liegt, kann eine Steuerermäßigung in Anspruch genommen werden (§ 35a EStG). Es handelt sich um einen Abzug von der Steuerschuld, der zur Steuererstattung führen kann. Zu einer sog. Negativsteuer kann es nicht kommen (, BStBl 2009 II S. 411). Die Steuerermäßigung wird auf Antrag gewährt. Ein nicht ausgenutzter Steuerermäßigungsbetrag (sog. Anrechnungsüberhang) verfällt. Ein Rück- oder Vortrag ist nicht zulässig. Die Steuerermäßigung ist haushaltsbezogen.

2. Voraussetzungen

Die Gewährung der Steuerermäßigung hängt grds. von drei Komponenten ab, die kumulativ erfüllt sein müsse...