Der optimale Kurzvortrag
9. Aufl. 2014
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Thema 72 Ausländische Einkünfte im Körperschaftsteuerrecht
Einleitung
Bei unbeschränkter Steuerpflicht sind alle inländischen und ausländischen Einkünfte der Besteuerung zugrunde zu legen (§ 1 Abs. 2 KStG).
Bei ausländischen Einkünften kommt es daher zu einer Doppelbesteuerung, sofern nicht bestehende Doppelbesteuerungsabkommen dies verhindern.
Doppelbesteuerung soll durch § 26 KStG i. V. mit § 34c EStG vermindert/gemildert werden.
Hauptteil
Ausländische Einkünfte (vgl. § 34d EStG). Hauptanwendungsfall für Kapitalgesellschaften: Einkünfte aus Gewerbebetrieb von im Ausland belegenen Betriebsstätten
Einschränkung der Verlustverrechnung nach § 2a Abs. 1 EStG (Hinweis § 8 Abs. 1 KStG), Verlustabzug nach § 2a Abs. 1 (Erweiterung durch § 2a Abs. 2) EStG
Anrechnungsmethode (§ 34c Abs. 1 EStG)
Anrechnung der endgültigen ausländischen Steuer für ausländische Einkünfte auf die deutsche Körperschaftsteuer, die auf die ausländischen Einkünfte entfällt
Voraussetzung: ausländische Steuer muss der deutschen Körperschaftsteuer entsprechen (Nachweis, § 68b EStDV)
Ermittlung der deutschen Steuer auf ausländische Einkünfte: Aufteilung der deutschen Körperschaftsteuer (ohne Änderung durch Gewinnausschüttung) auf gesamtes zu versteuerndes Einkommen inkl. ausländischen Einkünften im Verhältnis ausländische Einkünfte zu...